1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Hundetrainerin/der Hundeschule, nachstehend „Betreiberin“ genannt, nach diesem Vertrag mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Betreiberin erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen in Textform Widerspruch erhebt.
2. Vertragsgegenstand, Zustandekommen des Vertrages, Stornierung und Rücktritt
2.1 Die Betreiberin bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde sowie Beratungen, Seminare und Workshops für Hundehalter an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots (insbesondere Bezeichnung, Dauer, Vergütung) werden von der Betreiberin in den von ihr genutzten Medien (Facebook, Webseite) oder durch Übersendung per E-Mail bekannt gegeben.
2.2 Durch die Übermittlung und Bestätigung einer ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung (Übergabe an die Betreiberin, auf dem Postweg oder per elektronischer Post) oder durch mündliche Absprache und anschließendes Nachreichen der schriftlichen Teilnahmeerklärung kommt mit der Betreiberin ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist seitens der Betreiberin nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit des Teilnehmers ab.
2.3 Mit seiner Teilnahmeerklärung meldet sich der Teilnehmer verbindlich für eine einzelne oder mehrere Veranstaltung(en) an. Sofern nichts anderes in der Teilnahmeerklärung oder Ausschreibung geregelt ist, kann der Teilnehmer wie folgt absagen:
– bei Kennenlern-Terminen, Anamnesen mit Erstberatung, Einzelstunden oder Tandemstunden bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin
– bei Gruppenstunden bis 48 Stunden vor dem Unterrichtsbeginn
– bei Workshops, Blöcken oder Kursen bis eine Woche vor dem Starttermin
Storniert der Teilnehmer seine Teilnahmeerklärung später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig.
2.4 Die Betreiberin behält sich vor, den Unterricht aus wichtigem Grund abzubrechen. Die Unterrichtsgebühr wird in diesen Fällen anteilig zurückerstattet.
2.5 Die Betreiberin behält sich vor, aus wichtigem Grund (z. B. Wetterbedingungen wie Temperaturen ab 28 Grad, Unwetterwarnungen, Blitzeis usw., Erkrankung o. ä.) Unterrichtsstunden abzusagen oder einen Ortswechsel vorzunehmen. Die Teilnehmer werden unverzüglich von der Betreiberin darüber unterrichtet. Für die abgesagten Stunden stellt die Betreiberin ein Ersatzangebot oder holt die Stunden nach oder erlässt die Vergütung. Darüber hinaus stehen dem Teilnehmer keine Ersatzansprüche zu.
3. Vertragsdauer und Vergütung
3.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
3.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preisliste der Betreiberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
3.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist die Betreiberin berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der Betreiberin. Die Betreiberin behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihr aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.
3.4 Barauslagen und besondere Kosten, die der Betreiberin auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Betreiberin und Teilnehmer, z. B. über die Angaben und Regelungen in einer Ausschreibung. Der dem Teilnehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.
5. Bild- und Tonaufnahmen
5.1 Bild- oder Tonaufnahmen durch den Teilnehmer während des Unterrichts oder einer Beratung bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Betreiberin. Jegliche gewerbliche Nutzung sowie jegliche Veröffentlichung von genehmigten Aufnahmen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Betreiberin.
5.2 Der Teilnehmer erteilt der Betreiberin mit der Unterrichtsvereinbarung seine ausdrückliche Genehmigung zur Bild- und Tonaufnahme während des Unterrichts oder einer Beratung sowie ihre uneingeschränkte Verwendung zu Schulungszwecken.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist der Betreiberin auf Verlangen vorzulegen.
6.2 Die Betreiberin ist gegenüber den Teilnehmern und möglichen Begleitpersonen für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Stören der Teilnehmer oder sein Hund oder seine möglichen Begleitpersonen die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich die Betreiberin vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen der Betreiberin bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer die Betreiberin vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist die Betreiberin berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.
6.5 Jeder teilnehmende Hund soll über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass soll auf Verlangen der Betreiberin vorgelegt werden können. Mit der Abgabe der Teilnahmeerklärung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.
6.6 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes, ist die Betreiberin berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Die Betreiberin behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
7. Haftung
7.1 Die Betreiberin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Betreiberin jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
7.2 Die Betreiberin haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt die Betreiberin von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden. Bringt der Teilnehmer Begleitpersonen mit, gelten diese Bestimmungen auch für diese Personen. Dem Teilnehmer obliegt die Verpflichtung, seine Begleitpersonen über den Haftungsausschluss zu informieren.
8. Sonstige Bestimmungen
8.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
8.2 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.
8.3 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.